Gebrauchtfahrzeug-Verkauf: Wandlungsversuch gescheitert
Der Versuch, bei einem Gebrauchtfahrzeug nach zwei Jahren und einer
eigenen Fahrstrecke von zirka 18.000 km den Kaufpreis zurückforderte,
weil der Käufer sich arglistig getäuscht sah, scheiterte.
Unstreitig hatte der im Kaufvertrag ausdrücklich als "Unfallfahrzeug"
bezeichnete Wagen einen unreparierten Unfallschaden größeren Ausmaßes.
Der Käufer beseitigte den Schaden in Eigenregie. Dabei will er festgestellt
haben, dass der Pkw einen weiteren Unfall gehabt haben müsse, mit noch
gravierenderen Folgen als der bekannte unreparierte Vorschaden. Trotz
dieser Entdeckung nutzte er den Wagen weiter. Erst nach etwa zwei Jahren
und rund 18.000 km kam er mit der Forderung nach Rückzahlung des Kaufpreises.
Das ging den Kölner Richtern zu weit. Ob eine arglistige Täuschung in Form
eines Aufklärungsverschuldens anzunehmen war, ließen sie offen. Selbst wenn,
habe der Käufer seinen Anspruch auf Rückabwicklung verwirkt.