Tipps zur Unfallregulierung

    • Keine Ansprüche verschenken, meist steht Ihnen eine Wertminderung zu
       
    • Vorsicht bei Empfehlungen der Versicherung
       
    • Äußerste Vorsicht beim Zentralruf der Autoversicherer
       
    • Schalten Sie zur Regulierung einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt ein
       
    • Vorsicht bei Regulierungsangeboten durch Abschleppdienst, Werkstatt oder Mietwagenfirma
       
    • Nichts sofort oder gar ungelesen unterschreiben
       
    • Vorsicht bei Abtretungserklärungen
       
    • Immer einen neutralen Sachverständigen beauftragen
       

       
    Keine Ansprüche verschenken.

    Während sich der Schädiger um nichts kümmert, laufen Sie nach einem Verkehrsunfall Ihrem Geld hinterher. Das bezahlt Ihnen niemand. Warum dann noch zusätzlich Ansprüche verschenken, die Ihnen nach Gesetz und Rechtsprechung zustehen?

    Viele Unfallopfer glauben nach einem Unfall: Wenn mein Auto repariert und die gegnerische Versicherung die Reparaturkosten gezahlt hat, dann sind meine Schäden bezahlt. Teuerer Irrtum: Ihre Ersatzansprüche sind nach ständiger Rechtsprechung weit höher. Allein Ihre Ansprüche auf "merkantilen Minderwert" und Nutzungsausfall sind meist mehrere 100 Mark bis zu mehrere 1.000 Mark je nach Fall, besonders, wenn Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr gefahren werden konnte.

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    Vorsicht bei Empfehlungen der Versicherung

    Wer Ratschläge der gegnerischen Versicherung zur Unfallregulierung befolgt, begeht den größten Fehler, den man in der Unfallregulierung überhaupt begehen kann.

    Die gegnerische Versicherung ist ein Wirtschaftsunternehmen, das nur seinen Aktionären gegenüber verantwortlich ist und nicht dem Unfallopfer. Je weniger die Versicherung aus dem Unfall zahlt, um so besser für die Versicherung und deren Aktionäre, und gleichzeitig um so schlechter für Sie.

    Versicherungen sind zwangsläufig Gegner des Geschädigten, nie "fairer Partner".

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    Äußerste Vorsicht bei Zentralruf der Autoversicherer

    Der Zentralruf der Autoversicherer (Tel.-Nr. 0180-25026) wäre eigentlich eine sinnvolle Einrichtung, hat in der Praxis für den Geschädigten aber viele Nachteile:

    Die Tel.-Nr. 0180-25026 ist teuer und kostet Ihr Geld.

    Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung versuchen sofort, Sie am Telefon mit ihrer Sachkenntnis zu überrollen, bevor Sie selbst Gelegenheit hatten, sich über Ihre Rechte zu informieren.

    Gleichzeitig nutzen Versicherungen den Zentralruf zur Beschaffung Ihrer persönlichen Daten, die niemanden etwas angehen.

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    Schalten Sie zur Regulierung einen erfahrenen Rechtsanwalt ein

    Weder Ihr Zeitaufwand noch Ihre Ausgaben werden ersetzt, da sie meist nicht nachweisbar sind. Sind Ihre Ausgaben ausnahmsweise nachweisbar, müssen Sie lang und breit jede Briefmarke und jedes Telefongespräch schriftlich begründen.

    Außerdem ist Ihnen der Sachbearbeiter der Versicherung auf seinem Fachgebiet immer überlegen, da er jahrelang nichts anderes macht. Er wird alles versuchen, Ihre Ansprüche aus dem Unfall zu kürzen. Dafür wurde er eingestellt und geschult.

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    Vorsicht bei Regulierungsangeboten durch Abschleppdienst, Werkstatt oder Mietwagenfirma

    Werkstätten bieten oft die Regelung Ihres Unfalls mit der Versicherung an, obwohl sie von einer fachgerechten Unfallregulierung praktisch nichts verstehen. Sie sind nur am Reparaturauftrag interessiert. In der Werkstatt arbeiten Kfz Monteure und Verkäufer, keine Anwälte.

    Eine Werkstatt ist ein Wirtschaftsbetrieb, der in erster Linie an sich selbst denken muß und erst in zweiter Linie an den Kunden. Die Werkstatt wird für Sie mit der Versicherung also immer so regulieren, daß sie hierbei am besten abschneidet. Das ist normal und kein Vorwurf, aber es ist so.

    Außerdem besteht nur Interesse an dem Reparaturauftrag. Das ist aber nur ein Teil Ihres Schadens. Es bestehen zusätzlich Schäden wie Minderwert oder Nutzungsausfall, die neben den reinen Reparaturkosten bis zu mehreren 1000 Mark pro Schaden ausmachen können. Um diese Schäden darf sich die Werkstatt nicht kümmern.

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    Nichts sofort oder gar ungelesen unterschreiben

    Diese Regel gilt eigentlich überall, also genauso im Bereich der Schadensregulierung.

    Werkstätten sagen oft: Nach einem Unfall unterschreibt uns der Kunde alles, was wir ihm hinlegen.

    Das kann gutgehen, muß es aber nicht.

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    Vorsicht bei Abtretungserklärungen

    Der Kunde soll oft eine Abtretungserklärung unterschreiben. Die werde dann an die Versicherung geschickt, wird versprochen, und der Kunde habe mit der Rechnung nichts mehr zu tun. Völlig falsch!

    Wenn die Versicherung nicht oder nicht voll bezahlt, nützt Ihnen die Abtretungserklärung gar nichts. Dann zahlen Sie trotz Abtretung, denn Sie sind der Auftraggeber.

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    Immer einen neutralen Sachverständigen beauftragen

    Sie sind immer dann berechtigt, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen, wenn entweder der Fahrzeugschaden voraussichtlich 1.500,-- DM übersteigt oder wenn versteckte Schäden durch den Unfall nicht ausgeschlossen werden können, z.B. Kollision am Vorderrad mit Verdacht auf Schäden an Lenkung oder Vorderachse.

    Das gilt nach der Rechtsprechung auch dann, wenn die Versicherung einen Sachverständigen schicken will oder schon geschickt hat. Der Geschädigte muß sich nämlich nicht auf eine Schadensschätzung durch Angestellte einer Versicherung einlassen. Er hat Anspruch auf eine neutrale Schadensfeststellung, und die erfolgt ausschließlich durch Sachverständige, die nicht für die Versicherung arbeiten.

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