Vorsicht bei einer Probefahrt

Gutgläubigkeit kam einen Motorradbesitzer teuer zu stehen: Er überließ dem vermeintlichen Kaufinteressenten die Schlüssel für eine Probefahrt. Doch der Mann verschwand mitsamt Maschine auf Nimmerwiedersehen. Die Kaskoversicherung lehnte daraufhin die Regulierung ab. Das Landgericht Bonn bestätigte (Aktenzeichen 9 O 203/85): Der Verkäufer sei nicht bestohlen, sondern betrogen worden, und dafür komme die Kaskoversicherung nicht auf. Zudem hätte er Vorsichtsmaßnahmen treffen können.