Mitschuld bei Verletzung der Gurtpflicht
Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes sollte der Gurt auch bei vorübergehendem Anhalten an roten Ampeln oder an Stoppschildern nicht abgeschnallt werden. Denn kommt es bei abgeschnalltem Gurt zu einem Auffahrunfall, ist das nicht angeschnallte Unfallopfer nach Auffassung der BGH-Richter mitschuldig. Das Urteil begründen die Richter damit, dass die Fahrt erst dann ende, wenn der Fahrer seinen Wagen geparkt hat oder verlässt, also nicht verkehrsbedingt anhalten muss. (Az.: VI ZR 411/99)