Mehrleistung durch EG-BE-Auspuff
Jeder Auspuffhersteller in der EU kann der in seinem Land zuständigen Stelle einen Nachrüstauspuff
mit dem Antrag vorlegen, hierfür eine EG-BE zu erteilen.
Hierzu muss er u.a. auch eine
"Übereinstimmungserklärung" vorlegen, in dem er
versichert, dass Lautstärke und
Leistungsentfaltung dem des Serienauspuffs entsprechen.
Wird dann eine EG-BE erteilt, so müssen alle Mitgliedsstaaten der
EU diese BE anerkennen. Äußerlich erkennbar ist diese BE an einer
auf dem Auspuff angebrachten Markierung, die mit einem "E"
in einem Viereck beginnt, dahinter folgt eine Nummer. Die erste Zahl
kennzeichnet das Land, in dem die EG-BE erteilt wurde, z.B. eine
"1" für Deutschland.
Eine Mitführungspflicht für
eine schriftliche Ausfertigung der EG-BE besteht definitiv nicht
($19 Abs.4 StVZO).
Auch beim Auspuff gibt es dann wieder einen Toleranzwert (wieder 5 %), in dem die Leistungsentfaltung schwanken darf - eine gewisse Mehrleistung ist also ausdrücklich zulässig! Gerechnet wird hier von der serienmäßig vorhandenen tatsächlichen Motorleistung des Krades, also von wie oben gesagt, z.B. 110 PS. Bei Ausnutzung der 5%-Toleranz kommt man so auf einen zulässigen Wert von 115,5 PS. Auch dem TÜV und dem KBA sind die in den Motorradzeitschriften veröffentlichten Leistungstests mit den Zubehörschalldämpfern bekannt.
Durch die EG-BE ist der Tausch-Auspuff als Zubehörteil rechtlich abgesegnet - das Motorrad zusammen mit den Auspuff sind rechtlich o.k. - auch die Versicherungsklasse ändert sich nicht, da für beides eine BE besteht.
Empfehlenswert ist jedoch, eine
schriftliche Bestätigung der Versicherung mitzuführen, die den
Versicherungsschutz auch mit dem Zubehörschalldämpfer bestätigt,
um bei Kontrollen Ärger zu vermeiden.
Hierzu sollte man seine
Versicherungsgesellschaft anschreiben, kurz schildern, welchen
Auspuff man montiert hat und eine Fotokopie der EG-BE beifügen
(wenn man eine hat). Normalerweise bestätigen die Versicherungen
das problemlos, da ja Krad und Auspuff genehmigt sind und eine BE
haben.