Ab 01. Januar 2002 tritt ein neues Gewährleistungsrecht in Kraft. Künftig beträgt die Gewährleistungsverjährungsfrist bei dem Verkauf von Kraftfahrzeugen vom Handel an Privatpersonen 2 Jahre. Lediglich bei Gebrauchtfahrzeugen kann die Gewährleistungsverjährung auf 1 Jahr vertraglich verkürzt werden.
Wichtig: In den ersten 6 Monaten nach Übergabe des Fahrzeuges gilt eine Beweislastumkehr, wonach bei Feststellung eines Mangels vermutet wird, dass dieser Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeuges vorhanden war.
Wir empfehlen daher, vor Übergabe des Fahrzeuges an den Käufer, den Zustand des Fahrzeuges durch einen Zustandsbericht zu dokumentieren.
Da ein vom Händler erstellter Zustandsbericht bei Gericht sehr wahrscheinlich in Frage gestellt wird, ist es ratsam einen neutralen Sachverständigen damit zu beauftragen.
Es werden für diese Zustandsberichte und Bewertungen unterschiedliche Vorgehensweisen von den Sachverständigenorganisationen empfohlen.
Die Ansätze reichen hier von Gebrauchtfahrzeugsiegeln bis hin zu umfangreichen Wertgutachten.
Wir bieten aus Gründen des Verbraucher- und Händlerschutzes eine exakte Untersuchung des Fahrzeuges mit Dokumentation aller festgestellten Mängel ohne jegliche Bewertung oder Empfehlung an.