Die Entsorgung von Altautos
     
    Logische Konsequenz unserer wachsenden Mobilität Jahr für Jahr werden in Deutschland mehr Autos zugelassen. Der aktuelle Bestand liegt bei rund 40 Millionen PKW. Von derzeit rund 2,6 Millionen stillgelegten PKW pro Jahr werden mehr als zwei Millionen verschrottet - Tendenz steigend.
     
    Auch die Anzahl der Exporte von Altfahrzeugen und Fahrzeugteilen speziell wegen der starken Nachfrage aus osteuropäischen Ländern nimmt ständig zu. Bezogen auf das Gesamtfahrzeuggewicht können bereits heute rund drei Viertel eines Schrottwagens wiederverwertet werden, insbesondere die Metalle. Der Rest landet trotz z. T. hoher Schadstoffgehalte bislang oftmals auf unseren Hausmülldeponien.
     
    Wiederverwertung eines Altautos
     
    Der Trend zu immer mehr Kunststoffen und Nichtmetall-Werkstoffen im Auto verbunden mit den steigenden Zulassungszahlen würde die Menge der Schredderrückstände weiter wachsen lassen, wenn unsere Altautos weiter so entsorgt würden wie bisher. Hinzu kommt, daß viele Schrott- und Verwertungsbetriebe bisher nicht die umweltrechtlichen Anforderungen erfüllen.
     
    Ein erster Schritt, um die wachsenden Umweltgefahren aus der konventionellen Altautoentsorgung abzuwenden, war die "Freiwillige Selbstverpflichtung zur umweltgerechten Altautoverwertung" der Wirtschaft. Die Altauto-Verordnung der Bundesregierung ist der zweite.
     
    Freiwillige Selbstverpflichtungserklärung der Wirtschaft (seit dem 21.Februar 1996)
     
    Beteiligt sind inzwischen insgesamt 16 Wirtschaftsverbände unter Federführung der Automobilindustrie e.V. (VDA).
     
    Welche Ziele verfolgt sie?

    • Fahrzeuge von vornherein recyclinggerecht konstruieren.
    • Altautos umweltverträglich behandeln (trockenlegen und demontieren).
    • Stoffkreisläufe entwickeln, aufbauen und optimieren, um die Verwertungsmöglichkeiten zu verbessern und dadurch die Abfälle v.a. aus dem Schredderprozeß zu senken.
    Welche Pflichten haben die beteiligten Branchen übernommen?
    • Sie bauen eine flächendeckende Infrastruktur zur Annahme und Verwertung von Altautos und -teilen auf.
    • Sie gestalten die Entnahme von Betriebsstoffen, Demontage und Verwertung von Teilen und Materialien aus Altautos sowie die ordnungsgemäße Beseitigung nicht verwertbarer Reste umweltverträglich.
    • Sie verringern die nicht verwertbaren Abfälle aus Altautos schrittweise von jetzt 25 Gewichtsprozent auf max. fünf im Jahr 2015. l
    Was habe ich als Autofahrer davon?
     
    Automobilhersteller und -importeure nehmen generell Altautos ihrer Marke vom Letzthalter zurück. Autos, die nach dem 1. April 1998 erstmals neu in den Verkehr kommen, werden später bis zu einem Alter von 12 Jahren grundsätzlich kostenlos zurückgenommen.
     
    Die Altautoverordnung (Seit dem 1. April 1998)
     
    Um die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Verbesserung der Altautoentsorgung zu schaffen. Die Freiwillige Selbstverpflichtung der beteiligten Wirtschaftsverbände soll ergänzt werden, wo freiwillige Maßnahmen nicht möglich sind. Außerdem sollen einheitliche Wettbewerbsbedingungen eine verläßliche Basis für Investitionsentscheidungen der betroffenen Betriebe schaffen.
     
    Altautos werden künftig in bestimmte, umweltgerecht arbeitende Betriebe gelenkt. Gleichzeitig werden die Vollzugsbehörden entlastet, weil qualifizierte Sachverständige die nötigen Überwachungsaufgaben übernehmen.
     
    Für welche Autos gilt sie?
     
    Für alle PKW mit mindestens vier Rädern und höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die als Abfall entsorgt werden. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn das Fahrzeug wegen eines Unfalls oder schwerer Mängel keine Berechtigung zur Teilnahme am Straßenverkehr mehr besitzt und dessen Reparaturkosten seinen wert übersteigen (wirtschaftlicher Totalschaden bei einem Unfallauto).
     
    Welche Pflichten habe ich als Letztbesitzer eines Altautos?
     
    Künftig dürfen Altautos nur noch in anerkannten Verwertungsbetrieben verwertet werden.
     
    Entweder können Sie Ihr Altauto direkt dort oder bei einer anerkannten Annahmestelle abgeben. Das können beispielsweise Vertragshändler von Automobilherstellern oder Kfz-Betriebe sein. Sie erhalten dann einen Verwertungsnachweis, den Sie bei der Zulassungsstelle vorlegen müssen. Sie können aber auch die Annahmestelle bzw. den Verwertungsbetrieb mit der Stillegung beauftragen.
     
    Was kostet die Entsorgung meines Altautos?
     
    Das kommt ganz auf das Alter, den Zustand und den Typ Ihres Altautos an.
     
    Die Kosten für die Entsorgung werden mit möglichen Erlösen aus der Verwertung verrechnet. D.h., Sie erhalten entweder eine Vergütung oder müssen einen bestimmten Betrag nachzahlen. Wollen Sie Ihr Altauto endgültig stillegen, so kostet das mit Vorlage des Verwertungsnachweises 10,- DM zusätzlich zu den üblichen Abmeldegebühren des Straßenverkehrsamtes.
     

     
    "Verwertungsnachweis Erklärung über den Verbleib"
     
    Was geschieht mit meinem Altauto?
     
    Zunächst werden alle Betriebsflüssigkeiten (Kraftstoff, Öl, Kühl- und Schmiermittel etc.) abgesaugt. Die wiederverwertbaren Aggregate (z.B. Motor, Lichtmaschine etc.) werden ausgebaut, recyclierbare Kunststoffteile abmontiert und sortenrein gesammelt, und es werden Räder und Scheiben entfernt. Die Restkarosse wird geschreddert. Mit Hilfe von Magneten werden die Schredderrückstände in Metalle und die sog. Leichtfraktion getrennt.
     
    Welche Pflichten haben Annahmestellen, Verwertungs- und Schredder- betriebe?
     
    Die Annahmestellen stellen die zurückgenommenen Altautos bereit für den Abtransport und leiten sie an einen anerkannten Verwertungsbetrieb weiter. In dessen Auftrag dürfen sie den Verwertungsnachweis ausstellen. Annahmestellen müssen entweder durch die jeweils zuständige Kfz-Innung oder durch qualifizierte Sachverständige anerkannt sein.
     
    Sowohl Annahmestellen als auch Verwertungsbetriebe müssen bestimmte Umweltanforderungen erfüllen, z.B. - Anforderungen an den Betrieb (z.B. Platzgröße/Ausrüstung), - Behandlung der Altautos (Vorbehandlung und Trockenlegung zur umweltgerechten weiteren Verwertung sowie Demontage bestimmter Materialien und Bauteile), - Dokumentation (Verträge über Zusammenarbeit, Nachweis aller Überführungen etc.) Die Restkarossen dürfen nur in anerkannten Schredder- oder sonstigen Anlagen weiter verwertet werden. Auch diese Betriebe müssen bestimmte Anforderungen zur umweltgerechten Behandlung einhalten. Die beim Schreddern anfallenden nicht verwertbaren Abfälle sind auf weniger als fünf Gewichtsprozent bezogen auf das jeweilige Leergewicht eines Altautos bis 2015 zu reduzieren.
     
    Kann ich mein Auto auch im Ausland verwerten lassen?
     
    Grundsätzlich ja! Die genannten Vorschriften gelten entsprechend auch beim Export von Altautos oder Restkarossen. Auch im diesem Fall müssen Sie einen Verwertungsnachweis vorlegen, ausgestellt von einem im Ausland ansässigen, anerkannten Verwertungsbetrieb. Darüber hinaus müssen Sie oder der Exporteur die einschlägigen Bestimmungen über Abfallexporte berücksichtigen. So müssen beispielsweise bereits stillgelegte Altautos vor dem Export trockengelegt werden.
     
    Was geschieht, wenn ich einen Unfall mit Totalschaden hatte?
     
    In der Regel sind Sie auch in diesem Fall selbst für die Abgabe des Schrottfahrzeugs bei einer Annahmestelle oder einem Verwertungsbetrieb verantwortlich. Sie können z.B. Ihr Altauto auch einem Abschleppunternehmer überlassen, wenn dieser die Anerkennung als Annahmestelle besitzt.
     
    Was muß ich tun, wenn ich mein Auto zwar stillegen nicht aber verwerten lassen möchte?
     
    Bei endgültiger Stillegung (z.B. soll das Auto als Sammelstück im Besitz des Eigentümers bleiben oder es müssen langwierige Reparaturen ausgeführt werden) müssen Sie bei der Zulassungsstelle eine entsprechende Erklärung über den Verbleib des Fahrzeuges abgeben.
     
    Lassen Sie dagegen im Falle der vorübergehenden Stillegung das Fahrzeug innerhalb eines Jahres wieder zu, sind keine weiteren Formalitäten notwendig. Nach Ablauf eines Jahres seit Stillegung gilt das Fahrzeug allerdings als endgültig außer Betrieb gesetzt. Sie müssen dann beim Straßenverkehrsamt entweder einen Verwertungsnachweis oder eine Verbleibserklärung vorlegen.
     
    Wer kann mir sagen, wo ich mein Altauto abgeben kann?
     
    - Ihre Kfz-Fachwerkstatt, Ihr Kfz-Sachverständiger oder die für Ihre Region zuständige Kfz-Innung.
     
    Die anerkannten Altauto-Annahmestellen erkennen Sie übrigens auch an dem entsprechenden Hinweisschild.