Kein Kasko-Schutz bei Trunkenheit
Alkohol am Steuer kann den Kasko-Schutz kosten. Mit dem nicht eben niedrigen Wert von 1,7 Promille war ein Autofahrer auf der Autobahn unterwegs - auf der überholspur mit 230 km/h. Aus einem Konvoi, der auf der rechten Spur fuhr, scherten plötzlich mehrere Fahrzeuge aus, um einen Lkw mit einem Anhänger zu überholen. Der betrunkene Autofahrer musste deshalb notgedrungen nach rechts ausweichen, wodurch er auf den Anhänger des Lastwagens prallte und anschließend gegen die Mittelleitplanke geschleudert wurde.Der Wagen erlitt bei dieser Gelegenheit einen Totalschaden.Die Kasko-Versicherung weigerte sich nun, den Schaden zu bezahlen. Darauf klagte der Autofahrer vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen seine Versicherung. Er machte geltend, dass ein nüchterner Autofahrer in dieser dramatischen Situation auch nicht anders hätte handeln können - das Ergebnis wäre also das selbe gewesen.Tatsächlich erkannte das Gericht an, dass auch ein nüchterner Fahrer die Situation nicht besser hätte meistern können. Dennoch wurde die Klage gegen die Versicherung abgewiesen, weil der Kläger seinen Totalschaden grob fahrlässig verursachte habe (Az.: 4 U 140/99).